Ab dem 02. August 2026 gilt die KI-Kennzeichnungspflicht, die in Artikel 50 der KI-Verordnung der EU festgelegt ist.
Einige Teile dieser Verordnung sorgen dafür, dass du tätig werden und gewisse Inhalte entsprechend als „KI-generiert“ kennzeichnen musst, es gibt aber auch viele Ausnahmen.
Ich gebe dir hier die Übersicht, was du beachten musst, und ein paar Beispiele, wann eine Kennzeichnung notwendig ist und wann nicht.
Haftungsausschluss:
Die hier von mir zusammengetragenen Infos sind keine verbindliche Rechtsberatung. Sie basieren auf meiner eigenen Recherche, können aber fehlerhaft sein. Prüfe selber, welche Gesetze genau für dich gelten und in welchem Umfang.
KI-Kennzeichnungspflicht in Kurzform:
- Vom Menschen überarbeitete KI-Texte müssen nicht gekennzeichnet werden
- Nicht überarbeitete KI-Texte müssen gekennzeichnet werden
- KI-Chatbots müssen gekennzeichnet werden
- Deepfakes müssen gekennzeichnet werden
- Die EU stellt offizielle Icons für die Kennzeichnung zur Verfügung
Bei Texten geht es darum, ob sie „zu dem Zweck veröffentlicht werden, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.„. Ob das auf dich zutrifft, kannst du selber beantworten.
Was ist diese KI-Kennzeichnungspflicht genau?
Es gibt eine Verordnung über künstliche Intelligenz oder kurz: KI-Verordnung (oder noch kürzer „KI-VO“).
Darin sind in Artikel 50: „Transparenzverpflichtungen für Anbieter und Betreiber von bestimmten KI-Systemen“ einige Vorgaben zur Kennzeichnung von KI-Inhalten, welche auch auf uns Website-Betreiber zutreffen.
Das Ziel scheint zu sein, Konsumenten klar sichtbar zu kommunizieren, welche Inhalte (Texte, Chatbots, Bilder, Videos) von KI erstellt wurden und welche nicht.
Da Social Media, Websites und Newsletter mittlerweile von (sehr durchschnittlichen) KI-Inhalten geflutet werden, finde ich das an sich ziemlich gut. Da es allerdings erst mal nur uns Selbstständige und Unternehmen trifft und Privatpersonen sich diesen Regelungen nicht unterworfen sehen, wird das die KI-Flut wohl nicht großartig eindämmen oder für viel mehr Transparenz sorgen.
Aber wenigstens haben wir im Business-Kontext dann schon einmal eine einfachere Einordnung, was mit KI erstellt wurde und was von Menschen.
Was muss als „KI-generiert“ gekennzeichnet werden und was nicht?
An sich ist das sogar ziemlich einfach. Als KI-generiert müssen gekennzeichnet werden:
- Mit KI erstellte Texte ohne menschliche Überarbeitung
- KI-Chatbots
- Mit KI erstellte Bilder
- Mit KI erstellte Videos
Die Kennzeichnungspflicht entfällt, wenn:
- Mit KI erstellte Texte, die anschließend von einem Menschen überarbeitet wurden.
(Zitat aus der KI-VO: „Diese Verpflichtung gilt nicht … einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung der Inhalte trägt.„ - Inhalte nicht veröffentlicht werden und ausschließlich interner oder privater Nutzung dienen
- Wenn der generierte Text nicht zu dem Zweck veröffentlicht wird, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren
Das sind die einzigen Ausnahmen, wenn ich das korrekt verstehe.
Insbesondere der letzte Punkt ist sehr offen für Interpretation, denn kennzeichnen muss nur…:
„Wer ein KI-System einsetzt, das Text generiert oder manipuliert, der zu dem Zweck veröffentlicht wird, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.“
Was genau Angelegenheiten von öffentlichem Interesse sind, ist mir nicht ganz klar.
Die IHK Köln hat hier eine schöne Übersicht erstellt, an der du dich orientieren kannst. Allerdings ist auch das, meiner Meinung nach, eine Interpretation des Rechtstextes.

Interessanterweise schreibt gesellschaft-datenschutz.de in ihrer Übersicht von Beispielen, wann eine Kennzeichnung notwendig ist, dass bei einem eigenen Bild, das mit künstlerischen KI-Inhalten optimiert wurde, keine Kennzeichnung notwendig ist.
Ich verstehe den Rechtstext anders.
Es ist zwar eine Absoftung der Kennzeichnung bei künstlerischen Inhalten vorgesehen („Kennzeichnung in einer angemessenen Weise, die die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt„), aber nichtsdestotrotz ist eine Kennzeichnung notwendig.
Tja, da sind wir mal wieder bei den klassischen deutschen Rechtstexten, die unterschiedlich interpretierbar sind; die DSGVO lässt grüßen…
💡 Meine Empfehlung:
Kennzeichne alle Inhalte, die mit KI erstellt wurden. Die einzige Ausnahme, die ich selber machen werde, ist wenn ich einen Text mit KI-Unterstützung erstellt, dann aber komplett überarbeitet und angepasst habe.
Beispiele für Inhalte, die gekennzeichnet werden müssen
Hier einige Beispiele, anhand derer wir besser erkennen können, was laut KI-Verordnung als KI-generiert gekennzeichnet werden muss (meinem Verständnis nach).
Grundsätzlich geht es darum, den Betrachter vor „unechten“ Inhalten zu schützen und eine Täuschung zu vermeiden.
Ich trenne jetzt mal nicht nach dem Thema der „Angelegenheiten von öffentlichem Interesse„, da das meiner Ansicht nach nicht so einfach abzugrenzen ist.
Vermutlich könnte man es so interpretieren, dass man sagt, dass ein Blog eines Selbstständigen, Online-Businesses, oder auch Produktbeschreibungen in Online-Shops nicht von öffentlichem Interesse sind und somit keinerlei Kennzeichnungspflicht unterliegen.
Aber wer weiß…
Außerdem finde ich es sinnvoll, KI-generierte Inhalte für den Konsumenten zu kennzeichnen, um ihn darauf hinzuweisen und nicht zu suggerieren, dass es menschlich erstellte Inhalte sind.
Fall 1:
Du lässt einen Blogbeitrag mit einer KI (Claude, ChatGPT etc.) erstellen und veröffentlichst ihn ohne menschliche Überprüfung oder Überarbeitung.
→ Kennzeichnung notwendig.
Fall 2:
Du lässt eine Gliederung, Beispiele für Überschriften und Inhalte erstellen und erstellst daraus selber einen Beitrag.
→ keine Kennzeichnung notwendig.
Fall 3:
Du lässt einen Blogbeitrag mit einer KI (Claude, ChatGPT etc.) erstellen und überprüfst ihn selber (und übernimmst die redaktionelle Verantwortung, was du auf deiner eigenen Website sowieso hast).
→ keine Kennzeichnung notwendig.
Bilder, Videos & Audio
Fall 1:
Du erstellst selber ein Video / Audio und nutzt KI zum Schneiden des Materials.
→ keine Kennzeichnung notwendig.
Fall 2:
Du erstellst selber ein Video / Audio und nutzt KI, um B-Roll, Stimmen oder weitere Dinge einzufügen, die im Originalmaterial nicht vorhanden sind.
→ Kennzeichnung notwendig
Fall 3:
Du erstellst ein Bild mit KI (Midjourney, ChatGPT, etc.).
→ Kennzeichnung notwendig
Fall 4:
Du bearbeitest ein vom Menschen erstelltes Bild mit KI, indem du Belichtung, Weißabgleich und weitere Parameter von KI anpassen lässt.
→ Keine Kennzeichnung notwendig
Fall 5:
Du bearbeitest ein vom Menschen erstelltes Bild mit KI, fügst Dinge in das Bild ein, die vorher nicht da waren, entfernst Dinge oder manipulierst Dinge.
→ Kennzeichnung notwendig
Wie du KI-generierte Inhalte kennzeichnest
Im Gesetzestext von Artikel 50 der KI-VO steht nicht klar, wie eine Kennzeichnung auszusehen hat.
Ich vermute, es wird reichen, wenn ein Texthinweis bei dem entsprechenden Medium dabeisteht. Etwas in der Richtung „Dieses Bild wurde mit KI erstellt“.
Allerdings würde ich hier auch davon ausgehen, dass dieser Hinweis beispielsweise bei Bildern und Videos direkt im Medium angebracht werden muss, sodass man ihn auch sieht, wenn man nur das Bild / Video sieht und keinen darumstehenden Text.
Tatsächlich stellt die EU uns aber sogar drei offizielle Icons zur Verfügung, die wir für die Kennzeichnung nutzen können. Ich muss sagen, ich finde das Design ganz gut. Sie sind schön einfach gehalten und nehmen kaum Platz weg.
Wir müssen sie nicht einsetzen, ich finde sie aber einen einfachen Weg, das umzusetzen.
Etwas schwieriger ist aber die Einstufung, wann welches Icon zum Einsatz kommt.
Darum stelle ich dir hier mal die offizielle Tabelle mit den Erklärungen zum Einsatzzweck der Icons hin:
Die Icons kannst du dir hier herunterladen, es gibt sie in vier Variationen: schwarz, weiß, schwarz mit 50% Transparenz und weiß mit 50% Transparenz:
Fazit zur Bedeutung der KI-Kennzeichnungspflicht für deine Website
Am Ende ist die Kennzeichnungspflicht von KI-Inhalten nach Artikel 50 der KI-VO ein guter Schritt in die richtige Richtung, allerdings ist im Detail vieles nicht ganz so klar beschrieben, wie wir es gerne hätten.
Grundsätzlich musst du KI-Texte kennzeichnen, wenn du sie nicht selber überarbeitest. Ebenso müssen Deepfakes und Bilder, Videos sowie Audios gekennzeichnet werden, wenn KI genutzt wird, um etwas einzufügen oder zu verändern, was so „in echt“ nicht da war.
Die EU stellt offizielle Icons zur Kennzeichnung deiner KI-Inhalte zur Verfügung, allerdings besteht hier keine Pflicht, sie zu nutzen.